Zivilschutz
... bezeichnet alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur im Verteidigung- oder Spannungsfall.
Aufgaben des Zivilschutz sind:
- der Selbstschutz
- die Warnung der Bevölkerung
- der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung
- der Katastrophenschutz nach Maßgabe des §11
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Der Bund hält keine eigenen operativen Kräfte für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zivilschutz vor.
(Ausnahme: THW mit ca. 80000 ehrenamtlichen Helfer/innen)
Das Zivilschutzzeichen
Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes ist ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund.
Die geometrische Form und die Farben sind in Deutschland im Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 (PDF, 5MB)vom 17. Juli 1997 festgelegt.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Zivilschutzgesetz (Auszug)
Quelle: ZSKG - Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (29.07.2009)